Vergabe von Fördergelder zur Durchführung weiterer Veranstaltungen

Zur wissenschaftlichen Kooperation und Fortbildung des Nachwuchses im Symposion Deutschdidaktik e. V. (SDD) stehen Fördergelder zur Verfügung, die auf den Symposien von den Mitgliedern des Vereins bewilligt werden. Diese können von Mitgliedern des Nachwuchsnetzwerkes abgerufen werden. Gefördert werden Veranstaltungen, die von Mitgliedern des Nachwuchsnetzwerks initiiert werden und prinzipiell für den gesamten Nachwuchs geöffnet sind. Die notwendigen Informationen zur Beantragung und möglichen Verwendung dieser Mittel sind im Folgenden beschrieben, stehen aber auch als Download zur Verfügung.


Zuwendungsempfänger*innen:

Antragsberechtigt sind Mitglieder des SDD, die zum wissenschaftlichen Nachwuchs gerechnet werden (hiervon exkludiert sind Juniorprofessor*innen und Vertretungsprofessor*innen). Ziel des jeweiligen Vorhabens ist die Qualifikation und Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses im SDD.


Art der Zuwendung:

Beantragt werden können Mittel für

  • Fahrtkosten von Referent*innen,
  • Referent*innenhonorare, wenn diese keine SDD-Mitglieder sind,
  • Raummiete,
  • Leihgebühren für technische Ausstattung,
  • Materialkosten (z.B. Kopier- und Druckkosten).
  • Die Erstattung von Fahrtkosten für die Teilnehmer*innen kann separat (unabhängig von der Höchstgrenze von 500 Euro/Veranstaltung angefragt werden).
  • Kosten der Referent*innen, Organisator*innen und Teilnehmer*innen für Kinderbetreuung vor Ort der Tagung können angefragt werden – hier werden Entscheidungen einer anteiligen Unterstützung je nach Einzelfall beschlossen.

Gegenstand der Förderung:

Ziel des jeweiligen Vorhabens ist die Qualifikation und Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses im SDD und prinzipiell für alle Mitglieder des Nachwuchsnetzwerks geöffnet sein.

Mögliche Projekte, die gefördert werden können:

  • Weiterbildungen zu promotionsrelavanten Themen (z.B. Forschungsmethoden) sowei Themen der Didaktik des Deutschen als Erst- und Zweitsprache,
  • Austausch mit flankierenden Fachwissenschaften,
  • Weiterbildungen zu Drittmitteleinwerbung, sofern ein Bezug zur Didaktik des Deutschen als Erst- und Zweitsprache eindeutig gegeben ist.

Denkbare Formate sind u. a.:

  • Arbeitstreffen (z.B. gemeinsame Entwicklung eines Fragebogens; Interrating),
  • Forschungswerkstätten (z.B. zum eigenen Datenmaterial mit einem/einer Expert*in),
  • Kolloquien (z.B. zur gegenseitigen Präsentation des Dissertationsvorhabens),
  • Workshops (z.B. zur qualitativen Inhaltsanalyse; Testkonstruktion; Wirkungsforschung),
  • Netzwerktreffen (u.a. für einen inhaltlichen oder methodischen Austausch),
  • Tagungen (z.B. zu einem spezifischen deutschdidaktischen Thema),
  • Ringvorlesungen und Druckkostenzuschüsse zu Tagungsbänden, die ggf. daraus hervorgehen,
  • Vorbereitungstreffen zu den hier aufgeführten Formaten.

Nicht gefördert werden:

  • Individualförderung, z. B. Druckkosten,
  • Druckkostenzuschüsse für die Publikation von Dissertationen,
  • Referentenhonorare, wenn die Referent:innen Mitglied im SDD sind,
  • Fort- und Weiterbildungskosten für Lehrer:innen,
  • Veranstaltungen geschlossener Gruppen,
  • Verpflegungskosten (Dies betrifft auch die Verpflegung vor Ort, zum Beispiel Kekse, Wasser auf den Tischen, Obstkörbe in den Pausen usw.).

Umfang der Zuwendung:

Eine kurze Anmerkung vorab: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die Antragstellenden um kostengünstige Kalkulationen zugunsten aller bemühen.

Pro Quartal stehen insgesamt 500,– Euro zur Verfügung (im Jahr 2.000,– Euro). Gefördert wird nach den berechtigter Weise aufgeführten Kosten, höcvhstens jedoch bis zu 500,– Euro pro Veranstaltung. Es kann jedoch begründete Ausnahmefälle geben, in denen eine diese Obergrenze überschreitende Summe bewilligt wird.


Fristen:

Fördermittelanträge können vierteljährig eingereicht werden. Die Stichtage sind: 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. d. J. Der Antrag ist bis dahin turnusmäßig einzureichen, die Veranstaltung selbst kann aber natürlich auch vor Ablauf des Vierteljahres stattfinden. Dabei ist zu beachten, dass allerdings über eine mögliche (anteilige) Kostenübernahme erst nach Ablauf der jeweiligen Frist und Sichtung aller Anträge entschieden werden kann. Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet ein Auswahlgremium.

Das nachträgliche Einreichen eines Antrags auf Kostenübernahme (d. h. nach Durchführung der Veranstaltung) ist nicht möglich. Die Abrechnung ist zusammen mit einem Kurzbericht bis vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung einzureichen.


Antragsformat:

Der Antrag auf Fördermittel kann formlos gestellt werden, muss jedoch folgende Angaben enthalten (ca. 1 Din-A4-Seite):

  • Datum und Ort der Veranstaltung
  • Thema, Ziel und Format der Veranstaltung
  • Adressatenkreis
  • knappe Beschreibung des Vorhabens, insbesondere Darlegung des deutschdidaktischen Bezugs und Berücksichtigung der prinzipiellen Öffnung für alle Mitglieder des Nachwuchsnetzwerkes
  • detaillierter Finanzplan
  • Name(n) und Anschrift Antragsteller*innen

Nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt eine detaillierte Abrechnung bzgl. der beantragten Posten inkl. der Belege. Diese muss zusammen mit einem knappen Abschlussbericht (max. 1 Din-A4-Seite), in dem auch ggf. erfolgte Abweichungen von der urspr. Planung  begründet werden, eingereicht werden.

Die einzureichenden Belege müssen postalisch im Original der Abrechnung beigefügt werden:

  • Honorarrechnung der Referent*innen, die keine SDD-Mitglieder sind
  • Fahrtkostenbelege
  • Quittungen

Auswahlgremium:

Das Nachwuchsnetzwerk wird gemäß Vorstandsbeschluss vom 01.02.2013 beauftragt, aus seinen Reihen das Entscheidungsgremium über die Vergabe der Fördergelder zum Zweck seiner Legitimation demokratisch zu wählen.


Antragstellung:

Du willst Fördergelder für die Durchführung einer Nachwuchs-Veranstaltung beantragen? Dann melde dich doch bei uns. Bei weiteren Fragen kannst du gerne die jeweiligen Ansprechpersonen kontaktieren.


Ansprechpersonen für die Fördergeldverwaltung:

Annett Wrede
annett.wrede(at)tu-dresden.de
+49 (0) 351 463 394 57

Florian Hesse
florian.hesse(at)uni-jena.de

Janika Frei-Kuhlmann
janika.frei-kuhlmann(at)germanistik.uni-giessen.de

Kristina Krieger
kkrieger(at)uni-bonn.de

Anträge und Abrechnung sind einzureichen bei:

Annett Wrede
Technische Universität Dresden
Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB)
Zellescher Weg 20
01217 Dresden

Unsere Arbeitsgemeinschaften

Unsere Arbeitsgemeinschaften tragen das Symposion Deutschdidaktik.

Mehr

Symposion vom 15. bis 18.09.2024 an der Universität Mainz

Thema: Über/fachliche Deutschdidaktik

Informationen zu Einreichung, Anmeldung und Programm finden Sie hier.